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Tag der offenen Tür in der Rosengasse 44, Straubing

Derzeit haben wir kein Objekt im Bieterverfahren im Bestand.
Wie funktioniert ein Bieterverfahren!
Das Wichtigste vorab: Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung. Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent ein Gebot für dieses Haus abgeben und dieses unter Umständen so günstig wie bei einer Auktion oder einer Versteigerung erwerben können. Nur beim Bieterverfahren besteht für den Verkäufer kein Zwang das Höchstgebot anzunehmen.
Da der Preis im Vorfeld nicht feststeht und auch kein Mindestpreis vorgegeben ist, können wir Ihnen als Beauftragte des Eigentümers auch in diesem Punkt keine weiteren Auskünfte erteilen, weiterhin werden von unserer Seite aus keine Preiseinschätzungen zu dieser Immobilie abgegeben.
Dieses Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit zum Marktpreis oder evtl. auch darunter zu kaufen. Der Eigentümer sieht an einem Termin die tatsächlich vorhandene Nachfrage und erhofft sich über entsprechende Gebote zum Marktpreis und einer raschen Abwicklung zu gelangen. Er braucht aber auch die Sicherheit ein Höchstgebot ablehnen zu können, um nicht zu jedem Preis verkaufen zu müssen, wie bei Auktionen und Versteigerungen. Gehen Sie aufgrund dessen jedoch nicht davon aus, dass der Eigentümer unter Verkaufsdruck steht.
Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag , sondern eine ganz normale notarielle Kaufabwicklung zum Höchstgebot, wenn der Eigentümer dieses akzeptiert. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind von uns informiert.
